Rechtspsychologische
Sachverständigengutachten

Wissenschaftlich fundierte Expertisen in den Bereichen Familienrecht und Kriminalprognose seit 2008.

Willkommen

Herzlich willkommen auf unserer Website. Wir freuen uns über Ihren Besuch und Ihr Interesse.

Wir erstellen seit über 17 Jahren rechtspsychologische Sachverständigengutachten in den Bereichen Familienrecht und Kriminalprognose für Gerichte, Staatsanwaltschaften und sonstige Behörden im Großraum Nordrhein-Westfalen.

Informationen zur Beauftragung sowie unsere Kontaktdaten finden Sie unter Gutachten anfragen .

Logo der Rechtspsychologischen Praxis Hansen

17 Jahre Erfahrung

Über 17 Jahre Expertise in der Erstellung rechtspsychologischer Sachverständigengutachten für Gerichte und Behörden.

Fachpsycholog:innen

Spezialisiert auf Rechtspsychologie mit zahlreichen Zusatzqualifikationen und kontinuierlicher Fortbildung.

Unkomplizierte Beauftragung

Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon für eine unkomplizierte Anfrage eines Sachverständigengutachtens.

Unser Team

Porträt von Ingo Hansen, M. Sc. in Psychologie (2008)

Ingo Hansen

M. Sc. in Psychologie (2008)

Zusatzqualifikationen

  • »Fachpsychologe für Rechtspsychologie BDP/DGPs (2011)
  • »Supervisor für Rechtspsychologie BDP/DGPs (2016)
  • »Approbation als Psychologischer Psychotherapeut in Verhaltenstherapie (2016)

Berufserfahrung

  • »Seit 2008 sehr häufige psychologische Sachverständigentätigkeit im Familienrecht und gelegentlich Aussagepsychologie
  • »Seit 2012 häufige kriminalprognostische Gutachten
  • »Zwischen 2012 und 2016 Beschäftigung im Maßregelvollzug nach § 63 StGB

Weiteres

  • »Geschult in bindungsdiagnostischen Verfahren, wie der Fremde-Situation-Test (FST) und dem Geschichtenergänzungsverfahren (GEV-B)
  • »Geschult in verschiedenen kriminalprognostischen Verfahren, wie dem HCR-20, SVR-20, PCL-R, Static-99, Stable-2007
  • »Geschult in einigen Eltern-Kind-Beobachtungsverfahren (H-MIM, D-EIS, Family-MIM)
Porträt von Lea Marie Bougardier, M. Sc. in Rechtspsychologie (2019)

Lea Marie Bougardier

M. Sc. in Rechtspsychologie (2019)

Zusatzqualifikationen

  • »Seit 2024 in Weiterbildung zur Fachpsychologin für Rechtspsychologie (BDP/DGPs)

Berufserfahrung

  • »Seit 2025 psychologische Sachverständige im Familienrecht und Kriminalprognose
  • »Seit 2016 tätig in der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe, davon seit 2020 als Co-Geschäftsführerin beim selbst gegründeten Träger
  • »2018 berufspraktische Tätigkeit in der JVA Willich II

Weiteres

  • »Geübt im Umgang mit einigen kriminalprognostischen Verfahren (LSI-R, HCR-20)
  • »Geübt im Umgang mit einigen im Familienrecht gebräuchlichen Verfahren wie EBSK, EBF-KJ, SKEI und FIT
Porträt von Renée Köhler, M. Sc. in Psychologie (2024)

Renée Köhler

M. Sc. in Psychologie (2024)

Zusatzqualifikationen

  • »Seit 2024 in Weiterbildung zur Fachpsychologin für Rechtspsychologie (BDP/DGPs)

Berufserfahrung

  • »Seit 2025 psychologische Sachverständige im Familienrecht und Kriminalprognose
  • »2024–2025 Teamleitung einer Inobhutnahmegruppe
  • »2021–2024 Beschäftigung in der Fachklinik Tauwetter des SKM Köln - Reha gGmbH
Porträt von Julia Dinos, M. Sc. in Psychologie (2022)

Julia Dinos

M. Sc. in Psychologie (2022)

Weitere Qualifikationen

  • »Seit 2023 in Weiterbildung zur Fachpsychologin für Rechtspsychologie (BDP/DGPs)
  • »Seit 2023 Fachpsychologin für Verkehrspsychologie (BDP/DGPs)

Berufserfahrung

  • »Seit 2023 psychologische Sachverständigentätigkeit im Familienrecht
  • »Seit 2019 Selbstständige Tätigkeit in Beratung und Vorbereitung auf die Medizinisch-psychologische Untersuchung

Unser Begutachtungsprozess

Anfrage & Beauftragung

Anfrage direkt per E-Mail/Telefon. Nach Eingang des Beweisbeschlusses beginnt die Bearbeitung.

Erstgespräch & Diagnostik

Durchführung von Explorationsgesprächen, testpsychologischen Untersuchungen und ggf. Beobachtungen der Eltern-Kind-Interaktion.

Analyse & Bewertung

Wissenschaftliche Auswertung aller Erkenntnisse nach aktuellen fachlichen Standards und Erstellung des Gutachtens.

Gutachtenabgabe

Fristgerechte Einreichung des Gutachtens beim Gericht und gegebenenfalls mündliche Erläuterung in der Verhandlung.